Förderung zur Energieeffizienz

Wie Sie Ihre Anlage fit für die Zukunft machen

Um die energetische Optimierung von Anlagen voranzutreiben, können Betreiber von Biogasanlagen Förderungen in Form von (Tilgungs-) Zuschüssen beantragen. Gebräuchliche Förderungen im Biogassektor werden hier von der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausführkontrolle) sowie von der KfW bereit gestellt.

NEU: Seit dem 15.02.2024 gibt es ein grundlegendes Update des BAFA-Moduls 1 und 4.

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Was wird gefördert?

Prinzipiell sind alle Vorhaben, die zu einer Energieeinsparung bzw. CO2-Reduzierung führen, förderfähig. Abhängig vom jeweiligen Fördermodul beginnt dies mit der Nachrüstung eines Frequenzumrichters bis hin zur Optimierung der gesamten Anlage inkl. Rührwerkstausch, Optimierung der Einbringtechnik und Austausch der Behälterabdeckung.

Bafa Modul 1

Im Fördermodul 1 (Förderprogramm: Energieeffizienz in der Wirtschaft) werden Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz durch den Einsatz von hocheffizienten Technologien mit einer Förderquote von bis zu 25% (anstatt wie vorher: 40%) bezuschusst.

Dabei geht es vor allem um die Förderung einzelner Komponenten, wie beispielsweise der Austausch einzelner Pumpen oder die Nachrüstung von Frequenzumrichtern. Neu hinzugekommen ist die Förderung von thermischer Isolierung/Wärmedämmung.

Die Vorlegung eines Energie­einsparkonzepts ist innerhalb dieses Moduls nicht notwendig.

Bafa Modul 4

Das Fördermodul 4 wurde zum 15.02.2024 hin komplett revisioniert. Zukünftig gibt es in diesem Modul zwei Möglichkeiten:

  1.  Basisförderung
  2.  Premiumförderung

Die Basisförderung bezuschusst für den Biogasbereich Rührwerke, Zerkleinerer und Fütterungen mit einem Motor, der eine Energieeffizienzklasse von mind. IE4 hat sowie Wärmedämmfolien für Gasspeicher mit einem U-Wert von max. 2 W/m2K. Hier für sind Förderquoten von 15% (vorher: 50%) (bei kleinen Unternehmen) möglich. Voraussetzung ist die Senkung der jährlichen Endenergie um mind. 15%.

Die Premiumförderung fördert alle weiteren Maßnahmen, die zur Energie- und/oder Ressourceneinsparung führen. Maßnahmen, die bereits in den Kategorien der “Basisförderung” aufgelistet sind, können hierrüber nicht gefördert werden. Die Förderquote beträgt max. 45% (vorher: 50%) (bei kleinen Unternehmen) bzw. 2.600 € vermiedene t CO2 / Jahr (vorher: 1.200€).

Nebenkosten werden sowohl in der Basis- als auch in der Premiumförderung mit bis zu 30% gefördert. In beiden Fällen ist die Hinzunahme eines BAFA-zertifizierten Energieberaters erforderlich.

kfw Förderprodukt

Während sich die BAFA Förderprogramme auf Zuschüsse fokussieren, bietet die KfW Förderkredite mit Tilgungszuschüssen an. Förderfähige Investitionen sind innerhalb dieser Programme sowohl die energieeffiziente Optimierung als auch die effizientere Wärmenutzung von Biogasanlagen. Gefördert werden hier Vorhaben mit einem Kreditbetrag bis zu 25 Millionen Euro und einen Tilgungszuschuss von bis zu 50 %.

Investitionsprogramm Landwirtschaft

Neben den bereits genannten Fördermodulen sind seit Kurzem auch Separatoren zur Separation von Gärprodukten in der Positivliste des Investitions­programms Landwirtschaft gelistet. Antragsberechtigt sind dabei landwirtschaftliche Betriebe, landwirtschaft­liche Lohnunternehmen und gewerbliche Maschinen­ringe. Je nach Betrieb können hier Förderungen von bis zu 250.000 Euro in Anspruch genommen werden.

vom ersten Interesse bis hin zur Umsetzung

Wir stehen Ihnen von der ersten Idee der Optimierung Ihrer Anlage bis hin zum Erhalt der Förderung nach der Umsetzung der Maßnahme zur Seite und beraten Sie zu den jeweiligen Programmen.

Sie haben Bedarf nach einer energetischen Optimierung Ihrer Anlage, haben Fragen welches Fördermodul für Sie in Frage kommt oder benötigen Hilfe bei der Antragsstellung? Wir stehen Ihnen bei sämtlichen Fragen rund um das Thema Förderungen gerne zur Verfügung.

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