Was gilt?
Zum 1.April 2025 startet die nächste Ausschreibungsrunde für Biomasseanlagen. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat erneut die Höchstgebotswerte erhöht bzw. auf gleichem Niveau wie in 2024 gehalten. Somit ergeben sich folgende Höchstgebotswerte:
- für Neuanlagen: 19,43 ct/kWh
- für Bestandsanlagen: 19,83 ct/kWh
Zum Ausschreibungsvolumen: Gemäß der Internetseite der BNetzA werden 187.028 kW ausgeschrieben. Die rund 174 MW aus der ungenutzten Biomethanausschreibung aus 2024 sollen wohl erst in der Oktoberausschreibung dazu kommen.
Vorschriften aus dem Biomasse-Paket?
Nach aktuellem Stand wird diese Ausschreibungsrunde noch nach den bisherigen EEG-Vorgaben durchgeführt. Zwar ist das Paket am 24.Februar im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und gilt so mit ab dem 25.Februar, allerdings müssen die allermeisten Regeln zusätzlich von der EU-Kommission genehmigt werden, bevor sie angewendet werden können. Diese ist aktuell noch offen.
Achtung! Eine zentrale Änderung gilt dennoch bereits zum Gebotstermin 1.April 2025 und zwar die Absenkung des Maideckels auf 30 % (für Anlagen mit Zuschlag in 2025). Diese Regelung steht nämlich nicht unter dem EU-Vorbehalt. Hierfür reicht die Veröffentlichung des Biomasse-Pakets im Bundesgesetzblatt, was am 24.Februar geschehen ist. Des Weitern gilt auch, dass Anlagen über 100 kW instl. keine Vergütung/Marktprämie mehr bei negativen Preisen erhalten.
Was ist jetzt zu tun?
Wer noch an dieser Ausschreibungsrunde teilnehmen möchte, muss bis vier Wochen vor dem Gebotstermin, also bis zum 4.März 2025 die entsprechende Genehmigung im Marktstammdatenregister melden. Alle weiteren Formulare, die für die Ausschreibungsrunde relevant sind, finden Sie auf der Internetseite der BNetzA (Bundesnetzagentur – Gebotstermin 1. April 2025).