Biomasse Paket
Das sehnlichst erwartete Biomassepaket ist im Dezember 2024 nun nach langem Warten endlich veröffentlicht worden. Die Inhalte darin waren zu Beginn allerdings ernüchternd und in diesem Rahmen für einen Großteil der Betreiber kaum umzusetzen. Vor Weihnachten wurde in einer ersten Lesung im Bundestag über den Entwurf beraten und es konnten Verbesserungen erzielt werden. Zu Beginn des Jahres sollen nun weitere Anhörungen folgen. Wann und wie das Paket letztendlich verabschiedet wird, ist aktuell noch ungewiss.
Inhalte - was ändert sich?
Folgende wesentliche Inhalte wurden Anfang Dezember veröffentlicht:
1) Änderung des Ausschreibungsvolumens in den Jahren 2025 bis 2028 von derzeit insgesamt 1.300 GW (zzgl. Biomethanübertragung) auf XX MW
2) Verstärkte Flexibilisierungsanreize schaffen durch…
- Anhebung des Flexzuschlags von 65 €/kW auf 85 €/kW
- Systemumstellung auf maximal förderfähige Betriebsstunden – beginnend von 2.500 h/a (würde einer Bemessungsleistung (BML) von ca. 29 % instl. Leistung entsprechen) auf 2.000 h/a (max. BML ca. 23 % der instl. Leistung)
- Aufhebung der Südquote
- Verzicht auf Förderung bei schwach positiven Preisen (<= 2ct/kWh)
- Verlängerung der Anschlussförderung von 10 auf 13 Jahre, bei gleichzeitiger Verkürzung der Frist zum Wechsel in die Anschlussförderung von 5 auf 2 Jahre
3) Vorrangige Bezuschlagung von Bestandsanlagen mit Anschluss an ein seit dem 1.1.2024 bestehendes Wärmenetz. Außerdem erfolgt eine zusätzliche Priorisierung nach Projekten gemäß deren Förderende.
4) Absenkung des Maisdeckels
Verbesserungen im neuen Beschluss
Folgende Verbesserungen wurden bereits erzielt:
1) Konkretisierung der Angaben zum Ausschreibungsvolumen: Erhöhung auf 2.100 GW in den Jahren 2025 – 2028
2) Flexibilisierungsanreize:
- Anhebung des Flexzuschlags auf 100 €/kW (zuvor Anhebung auf 85 €/kW)
3) Vorrang für Bestandsanlagen mit Wärmenetz: Zunächst sind nur Wärmenetze mit > 16 Gebäuden in die Wärmequote gefallen. Dies wurde nun nachgeschärft: Die neue Anforderung lautet, dass eine Mindestgröße für die thermische Leistung der Anlage von 300kW erreicht werden muss.
Alle anderen Inhalte blieben bisher unverändert.
Fazit
Das Biomassepaket setzt klar auf die Flexibilisierung der Biogasanlagen, was im zukünftigen Energiemarkt dringend notwendig sein wird. Die bereits bekannten Verbesserungen sind dabei klar zu begrüßen. Allerdings steht im Entwurf nach wie vor die Umstellung auf förderfähige Betriebsstunden (weg von der BML, wie bisher). Diese Umstellung und damit auch die Überbauung von 2,2-fach auf 3,5- bzw. 4,4-fach stellt für viele Betreiber eine enorme Herausforderung dar, die gerade für kleinere Betriebe in der Kürze der Zeit kaum umzusetzen ist.