Aktueller Stand
Ende Januar 2025 hat die Bundesregierung noch das Biomasse-Paket auf den Weg gebracht. Ein höheres Ausschreibungsvolumen sowie ein höherer Flex-Zuschlag sind darin enthalten, damit verbunden aber auch höhere Flexibilisierungsanforderungen. Bevor das Gesetz final in Kraft tritt, bedarf es neben der Veröffentlichung des Biomasse-Pakets im Bundesgesetzblatt auch die beihilferechtliche Genehmigung der EU.
Änderungen im Überblick
- Erhöhung des Ausschreibungsvolumen, vor allem für 2025 (1.300 MW + 348 MW aus dem nicht benötigtem Biomethan-Ausschreibungsvolumen) und 2026 (1.126 MW zzgl. übrigem Biomethan-Ausschreibungsvolumen).
- Erhöhung des Flexzuschlags von 65 €/kW instl. Leistung auf 100 €/kW instl. Leistung. Für die Leistung, für die bereits Flexprämie ausgezahlt worden ist, bleibt der Flexzuschlag weiterhin bei 50 €/kW instl. Leistung.
- Streichung der Bemessungsleistung und Ersetzung durch förderfähige Betriebsviertelstunden: Vergütet werden nur noch 11.680 Betriebsviertelstunden (= 2.920 Betriebsstunden), in denen die Anlage die höchsten Strommengen je Betriebsviertelstunde eingespeist hat. Ab dem fünften bzw. sechsten Jahr wird die Anzahl der Betriebsviertelstunden alle zwei Jahre sukzessiv auf bis zu 9.680 Betriebsviertelstunden gesenkt. Für Anlagen bis einschließlich 350kW instl. Leistung gilt eine Ausnahme: Diese bekommen 16.000 Betriebsviertelstunden (= 4.000 Betriebsstunden) vergütet. Die sukzessive Reduzierung gilt jedoch auch hier.
- Der Maisdeckel wird auf 30 % (für Anlagen in 2025) bzw. 25 % (für Anlagen ab 2026) reduziert.
- Verlängerung des Vergütungszeitraums auf 12 Jahre (vorher: 10 Jahre).
- Die Frist zwischen der Teilnahme an der Ausschreibung und dem tatsächlichen Wechsel in die Folge-Vergütung verkürzt sich auf 3,5 Jahre (vorher: 5 Jahre).
- Teilnahme an der Ausschreibung war bisher 8 Jahre vor Ende möglich. Diese wurde nun auf 5 Jahre verkürzt.
- Priorisierung von Anlagen mit Wärmenetz in der Ausschreibung, die zum 01.01.2029 auslaufen bzw. zum 01.01.2031
Fazit
Durch die Anhebung des Ausschreibungsvolumens, vor allem für 2025 und 2026, haben wieder mehr Anlagen eine Perspektive. Auch die Verlängerung des Vergütungszeitraums auf 12 Jahre gibt Anlagen eine längere Planungssicherheit. Darüber hinaus ist auch die Anhebung des Flexzuschlags auf 100 €/kW instl. Leistung eine deutliche Verbesserung.
Allerdings gibt es auch verschärfte Voraussetzungen, die die Anlagen jetzt einzuhalten haben. Die größte Herausforderung stellt dabei die Umstellung auf förderfähige Betriebsviertelstunden dar. Diese macht eine deutlich höhere Überbauung notwendig. Vor allem Anlagen mit einem Wärmenetz müssen nun prüfen, ob entsprechende Puffer vorhanden sind, um diese flexible Fahrweise möglich zu machen.