Start in 2023
Im März diesen Jahres wurde eine neuer Referentenentwurf für das EEG 2023 veröffentlicht, welches zum 1.Januar 2023 in Kraft treten wird. Dazu wurde Anfang Juli der Gesetzesbeschluss im Deutschen Bundestag sowie im Bundesrat beschlossen.
Hintergrund für das neue EEG ist die Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien. So steht im EEG 2021, dass bis 2030 65 % der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien stammen soll und bis 2050 100 %. Im EEG 2023 sollen diese Ziele deutlich früher realisiert werden. So sollen 2030 bereits 80 % aus der erneuerbaren Energien stammen und die 100 % sollen bereits in 2035 erreicht werden. Deutschland folgt damit den Zielen der internationalen Energieagentur (IEA).
Was ändert sich?
Aus Sicht der Biogasbranche treten mit dem EEG 2023 einige Neuerungen in Kraft, welche hier untergliedert sind in Ausschreibungen, Vergütung sowie Güllekleinanlagen.
Für die gesamte installierte Leistung soll es keine Erhöhung geben, das heißt die gesamte installierte Leistung wird bei 8,4 GW belassen.
- Die Tendenz der Ausschreibungsvolumen geht in Richtung Biomethan. Dies lässt sich daran erkennen, dass das Biomasse-Volumen in den Ausschreibungen in 2023 noch 600 MW betragen wird, ab 2024 jedoch um 100 MW pro Jahr absinken wird. Ab 2026 beträgt das Volumen 300 MW. Anders hingegen ist es bei dem Biomethan-Volumen. Dieses wird schrittweise ab 2023 auf 600 MW pro Jahr angehoben.
- Bis 2025 werden die Biomasse-Ausschreibungen zweimal pro Jahr stattfinden (01.04 sowie 01.10). Ab 2026 wird es nur noch eine Ausschreibung pro Jahr geben (01.06). Die Biomethanausschreibungen hingegen finden ab 2023 jeweils zum 01.04 sowie zum 01.10 statt.
- Biomethan ist im EEG 2023 nur noch in der Biomethan-Ausschreibung förderfähig, nicht mehr in der regulären Biomasse-Ausschreibung.
- Eine weitere geplante Änderung ist die Absenkung des Maisanteils. Dieser soll von 40 % stufenweise auf 35 % (ab 2024) bzw. 30 % (ab 2026) abgesenkt werden. Dies gilt sowohl bei der Biomasse- als auch bei der Biomethan-Ausschreibung.
Zusätzlich bei Biomethan:
- Die Höchstbemessungsleistung wird von 15 % auf 10 % der installierten Leistung gesenkt.
- Die Maximalgrenze von 20 MW wird aufgehoben.
- Biomethan-Anlagen müssen ab einer installierten Leistung von 10 MW “H2-ready” sein. Dies bedeutet, dass sie ab 1. Januar 2028 so umgestellt werden können, dass sie Strom auf Basis von Wasserstoff erzeugen.
- Der Kleinanlagenzuschlag (0,5 ct/kWh bei max. 500 kW instl.) entfällt bei Neuanlagen ab 2025.
- Der Gebotshöchstwert beträgt ab 2023 für Neuanlagen 16,07 ct/kWh, für Bestandsanlagen 18,03 ct/kWh.
- Für Bestandsanlagen wird die Degression von 1 % auf 0,5 % pro Jahr abgesenkt.
- Für Biomethananlagen wird der Höchstwert auf 19,31 ct/kWh erhöht (ab 2024: Degression von 1%)
Eine Neuerung, die in der Branche durchaus positiv aufgenommen wurde, ist die Erhöhung der Bemessungsleistung von Güllekleinanlage:
- Diese wird auf 150 kW angehoben.
- Die Vergütung soll dabei 19 ct/kWh (ab einer Bemessungsleistung > 75 kW) betragen.
- Die Pflicht zur doppelten Überbauung wird aufgehoben.
- Ein Anspruch auf den Flexibilitätszuschlag entfällt mit dem EEG 2023.
- Eine Neuerung bei den Inputstoffen ist, dass zur Erfüllung des Gülle-/Mistanteils von 80 % nun auch bis zu 10 Masseprozent Kleegras zum Einsatz kommen dürfen.
Fazit
Das neue EEG bietet sowohl Chancen als auch Risiken für die Biogasbranche. Gerade die Erhöhung der Bemessungsleistung von Güllekleinanlagen stellt eine positive Entwicklung dar, wohingegen die Absenkung des Biomasse-Volumens ab 2024 kritisch zu betrachten ist. Eine Tendenz, welche sich im EEG 2023 abzeichnet, ist der zunehmende Trend hin zu Biomethan-BHKWs sowie nach Lösungen mit wasserstoffbasierten BHKWs.
Aktuell werden seitens des Biogasfachverbands noch Gespräche geführt. Gerade im Hinblick auf die Ukranie-Krise und die Frage nach russischem Gas werden vom Fachverband die Gespräche mit Vertretern der Politik gesucht.
Unsere Lösungen
Pünktlich zum neuen EEG können wir mit unserem neuen BHKW BGA 095 ETA punkten, welches mit einem erhöhten Wirkungsgrad eine ideale Lösung für die Güllekleinanlagen bis 150 kW darstellt. Dabei können wir nicht nur ein neues Aggregat anbieten, sondern auch Umbausätze sowie Performance-Kits. Seien Sie gespannt!
Darüber hinaus haben wir auch für den Biomethanbereich ein entsprechendes Biomethan-BHKW im Angebot und zwar unsere NGA136. Für mehr Informationen klicken Sie hier.
Sie benötigen weitere Informationen zum EEG 2023 oder wollen mehr über unsere Produktinovationen erfahren, dann kontaktieren Sie uns gerne unter Tel.: +49 9826 3248 911 oder per E-Mail an info@serviceunion.com