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EEG-Solarpaket

EEG-Solarpaket 1 (Custom)

Was ändert sich für Biogasanlagen?

Um das politische Ziel, dass 80% des Stromverbrauchs aus erneuerbaren Energien stammen, erreichen zu können, soll mit dem EEG-Solarpaket I eine Beschleunigung des Ausbaus an erneuerbaren Energien erreicht werden. Dies betrifft nicht nur den Solarbereich, wie man anhand des Begriffs vielleicht meinen könnte, sondern berücksichtigt bspw. auch Windkraft- und Biomasse-Anlagen.

Die wichtigsten Änderungen, welche Biomasse-Anlagen betreffen, sind folgende:

  • Erhöhung der Biomasse-Ausschreibung (um max. 29% der im Vorjahr nicht in Anspruch genommenen Biomethan-Volumina)
  • Weiterhin zwei Ausschreibungstermine in der Biomasse-Ausschreibung (geplant war aus dem EEG heraus, dass ab 2026 nur noch ein Ausschreibungstermin zur Verfügung steht)
  • Befristete Aussetzung der Südquote bis 2027
  • Streichung der 150 Tage Verweilzeitvorgabe (Achtung! Genehmigungsrechtliche Aspekte müssen weiter eingehalten werden)
  • Option der Höchstwertanhebung durch die Bundesnetzagentur von max. 10% auf 15%
  • Verlängerung der Realisierungsfrist von Biomethan-BHKWs auf 42 Monate (bisher: 36 Monate)

Güllekleinanlagen im EEG2012 u. EEG2014

Eine wesentliche Verbesserung stellt die Erhöhung der installierten Leistung für Güllekleinanlagen im EEG2012 und EEG2014 dar. Diese durften bisher max. 75kW installieren. Durch das Solarpaket können Sie nun bis 150kW installieren, wobei nur für 75kW ein Vergütungsanspruch besteht. Bedeutet konkret: Die zusätzlich produzierte Leistung kann zum Eigenbedarf verwendet werden.

Ab wann treten die Änderungen in Kraft?

Die Änderungen sind am 26.April 2024 vom Bundestag und Bundesrat beschlossen worden und treten somit in Kraft. Seit 14.Mai 2024 ist das Solarpaket auch im Bundesgesetzblatt (BGBI.) veröffentlicht.

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