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Strompreisbremse – Unser Brief an die Abgeordneten sowie alle Informationen rund um die Umsetzungsvorschläge

agriSelect Torben Timm

Nach großer Hoffnung, nun der Sturzflug

Nach einem positiven Sommer, in dem der Biogasbranche das Gefühl entgegen gebracht wurde, dass die Bedeutung für Bioenergie auch in der Politik Einzug hält, nun der niederschmetternde Herbst: Zum 19.Oktober 2022 wurden erste Überlegungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zur Umsetzung der EU-Strompreisbremse (veröffentlicht am 06.Oktober 2022) in nationales Recht vorgestellt, die für die Biogasbranche nichts Gutes verheißen.

Umsetzungsvorschlag des BMWKs

In dem Umsetzungsvorschlägen wird u. a. folgendes bekanntgegeben:

Forderungen

Die Forderung, die die Biogasbranche nun hat sich klar:

1 ) Biogas muss, wie auch Biomethan, von den Regelungen ausgenommen werden. Wenn Steinkohle aufgrund gestiegener Kosten ausgenommen wird, so ist es nicht vertretbar Biogas mit einzuschließen. Denn durch gestiegene Kosten der Anlagenbetreiber in Form von Rohstoffen sowie Betriebsstoffen als auch die Preissteigerungen von techn. Komponenten müssen auch höhere Erlöse geniert werden, um den Mehraufwand ausgleichen zu können. Zudem widerspricht dies dem Gleichheitsgrundsatz im Vergleich zu Biomethan. Schließlich ist Biomethan nichts anderes als zu 100% aufbereitetes Biogas und ist damit in jederlei Hinsicht vergleichbar.

2 ) Seitens des BMKW kam bereits die  Andeutung, dass Biogas nicht ausgenommen werden könne, da es in der EU-Verordnung inbegriffen ist. Falls dies so übernommen werden müsste, so muss zumindest der Sicherheitsaufschlag deutlich angehoben werden, damit Biogasanlagenbetreiber nicht auf ihren Kosten sitzen bleiben.

3 ) Eine rückwirkende Erstattung der Erlöse darf keinesfalls umgesetzt werden. Diese würde das Aus für einige Biogasanlagenbetreiber bedeuten. Viele der Betreiber haben ihr Erlöse bereits reinvestiert oder zur Deckung der gestiegenen Kosten verwendet. Zudem ist aktuell noch fraglich, ob eine rückwirkende Abschöpfung der Erlöse überhaupt zulässig ist oder doch verfassungswidrig sei. Entsprechende Gutachten dazu sind im Gange. Auch ist in der EU-Vorgabe keinerlei Rückwirkung gefordert. Es wird lediglich erwähnt, dass “eine frühere freiwillige Anwendung durch die Mitgliedsstaaten” möglich ist.

Offene Punkte

Aktuell werden Gespräche seitens des Bundesverband Bioenergie (BEE) mit dem BMWK geführt, um ein Umdenken zu erreichen und auch um ungeklärte Fragen zu klären. Allerdings bleibt nicht mehr lange Zeit, da die Umsetzungsvorschläge bereits am 18.November im Bundestag beschlossen werden sollen.

Zu den offenen Punkten zählt beispielweise, dass noch unklar ist, ob eine Rückwirkung überhaupt durchgesetzt werden darf oder ob dies verfassungswidrig ist. Ebenso wenig ist der genaue Ablauf geklärt, d. h. über wen werden Erlöse abgeschöpft? Welche Datengrundlage steht zur Verfügung? Ist der bürokratische Mehraufwand des durchführenden Personals überhaupt zu schaffen? Ebenso wenig ist die Dauer der Abschöpfung geklärt. In einem Bericht wird “zunächst bis zum 30.Juni 2023” gesprochen. Was jedoch “zunächst” bedeutet und inwieweit eine Verlängerung droht ist unklar und sorgt für weitere Unsicherheiten auf Betreiberseite.

Zudem gibt es gemäß EU-Verordnung eine Vorfestlegung, die besagt, dass Anlagen < 1 MW ausgenommen werden dürfen. Hier stellt sich nun die Frage, ob das BMWK dies auch in seinen Vorschlägen auch so mit aufnimmt oder die Vorfestlegung ignoriert.

Schlusswort

Die Biogasbranche muss gerade jetzt zeigen, was in ihr steckt. Hochflexible Fahrweisen, die teures Erdgas in der Strom- und Wärmeerzeugung ersetzen kann, muss von der Politik erkannt und ernst genommen werden. Würde dieser Vorschlag in dieser Form umgesetzt werden, würden einige Anlagenbetreiber ihre Anlagen still legen und der Bevölkerung könnten bis zu 5,9 GW gesicherte Leistung und damit 34 TWh Strom sowie 17 TWh Wärme verloren gehen, was nicht nur in den jetzigen Zeiten ein enormes Potenzial darstellt.

Unser Appell deshalb an Sie:

Gehen Sie auf die Abgeordneten auf kommunaler Ebene sowie auf Landtags- und Bundestagsebene zu und legen Sie Ihren Stand der Dinge dar. Zeigen Sie auf, was Bioenergie leisten kann und welches Potenzial durch diese Verordnung verloren gehen könnte.

Einen entsprechenden Vordruck dazu finden Sie auch auf der Seite des Biogasfachverbands. 

Des Weiteren finden Sie hier auch das Schreiben, welches seitens unserer Geschäftsführung an knapp 500 Abgeordnete versendet wurde.

Auch eine entsprechende Petition wurde diesbezüglich ins Leben gerufen, die hier unterschrieben werden kann.

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