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Kabinettsbeschluss EEG 2027

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Kabinettsbeschluss EEG 2027 vorliegend

Seit dem 29. Juli 2026 ist ein Kabinettsbeschluss zum EEG 2027 vorliegend. Im Vergleich zum Referentenentwurf, der bereits am 17. Juli 2026 veröffentlicht wurde, gibt es leider keine Änderungen.

Änderungen im Überblick

  • Biomasse-Ausschreibung bis 2032 verlängert, jedoch mit zu niedrigem Ausschreibungsvolumen:

    • 2027 / 2028: 1.000 MW
    • 2029 / 2030: 750 MW
    • 3031 / 3032: 500 MW
  • Streichung der Biomethan-BHKW-Ausschreibung (Achtung! Betrifft nicht eine Einspeisung ins Gasnetz)
  • Gebotshöchstwerte: Festschreibung auf Basis der bisherigen, durch die BNetzA festgelegten Werte (19,43 ct/kWh für Neuanlagen sowie 19,83 ct/kWh für Bestandsanlagen)
  • Erhöhung des Maisdeckels auf 30 Masseprozent (bisher: 25 Masseprozent)
  • Keine Absenkung der Betriebsviertelstunden bei Anlagen im „kleinen“ Segment (Anlagen bis < = 350kW instl.), d. h. die Anlagen bekommen in den gesamten 12 Jahren 16.000 Betriebsviertelstunden (= 4.000 Betriebsstunden) vergütet
  • Streichung des „3-Jahres-Durchschnitt“
  • Absenkung der Vergütung für Güllekleinanlagen auf Basis der Degression (22 auf 21,67 ct/kWh für die ersten 75kW bzw. 19 auf 18,72 ct/kWh für die weiteren 75kW)
  • Anschlussförderung für Güllekleinanlagen gemäß Erneuerbare-Energie-Verordnung (EEV) verlängert und verbessert:
    • gilt ab 2027 bis 2032 (Vorbehaltlich der EU-Zustimmung)
    • Vergütungszeitraum sind 12 Jahre
    • Keine Ausschreibung, sondern Festvergütung mit
      • 20,4 ct/kWh für die ersten 75kW
      • 18,1 ct/kWh für weitere 75kW
    • Voraussetzungen:
      • Die Anlage darf noch nicht an einer Ausschreibung teilgenommen haben
      • Es dürfen zum Stichtag 30.09.2026 max. 150kW instl. sein
      • Stromerzeugung ausschließlich am Standort der Biogaserzeugungsanlage (kein Satellit)
      • Es muss ein Gülle-Anteil von 80 % eingehalten werden

Fazit zum Beschluss

Der vorliegende Kabinettsbeschluss bzw. der vorausgehende Referentenentwurf ist insgesamt nicht ausreichend. Neben dem deutlich zu geringen Ausschreibungsvolumen für die nächsten Jahre enthält er im Vergleich zum derzeit geltenden Biomassepaket nur geringfügige Änderungen.

Was ist jetzt zu tun?

Nachdem der Kabinettsbeschluss nun vorliegt, geht dieser nach der Sommerpause in den Bundestag. Entscheidend wird nun sein, welchen Einfluss die Abgeordneten auf das weitere Verfahren nehmen. Vor diesem Hintergrund ist es nun von besonderer Bedeutung, zeitnah den Dialog mit den Abgeordneten zu suchen, um Ihre aktuelle Situation aufzuzeigen und die entsprechenden Forderungen zu erläutern.

Eine Auflistung aller gewünschten Forderungen seitens des Hauptstadtbüros Bioenergie können hier eingesehen werden.

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