Aktuelles von der ServiceUnion

Änderungen an der Biogasanlage – und nun?

Pola Planung
Bei der Vielzahl an Auflagen, die beim Betrieb einer Biogasanlage anfallen, ist es manchmal gar nicht so einfach noch einen Überblick darüber zu behalten, welche Änderungen der jeweiligen Behörde gemeldet bzw. von der Behörde genehmigt werden müssen. Wir klären deshalb auf, was Sie bei Änderungen an Ihrer Anlage wissen müssen.
 
  • Neu-, An- und Umbauten
  • Nutzungsänderungen (z.B. Garage zum Maschinenraum, etc.)
  • Aufstellen von Containern (z.B. für Holztrocknung, etc.)
  • Neubau einer Havarie-Umwallung
  • Bau von Flächen für Separation
  • Leistungsänderung von BHKW (z.B. “Entdrosselung” bzw. Umbausatz)
  • Umrüstung von BHKW (z.B. Zündstrahl auf Gas)
  • Austausch eines BHKW (geänderte Motorblock-Nummer, auch bei gleicher Leistung)
  • Umrüsten und Einbau von Oxidationskatalysatoren
  • Änderung der Abgasanlage (Schornsteinhöhe)
  • Umrüsten der Gasnotfackel
  • Austausch von Notkühlern
  • Wechsel der Biolene zum Tragluftdach
  • Einbau einer Separationsanlage
  • Änderungen der Inputstoffe und der Mengenansätze
  • Anlieferung von tierischen Inputstoffen von externen landwirtschaftlichen Betrieben
  • Änderung der Stoffströme (z.B. Herausnahme von belastetem Niederschlagswasser, etc.)

Die vorgenannten Änderungen an landwirtschaftlichen Biogasanlagen sind nach Baurecht oder nach BImSchG zu behandeln. Bei BImSchG – Anlagen sind grundsätzlich sämtliche Änderungen der Komponenten (z.B. Notkühler, Gasreinigung, etc.) anzuzeigen. Die weitere Vorgehensweise zur Antragserstellung sollte vorab mit der zuständigen Genehmigungsbehörde abgestimmt werden.

Bei Fragen hierzu können Sie sich gerne an unsere beiden Planungsabteilungen in Merkendorf und Bannberscheid über die planung@serviceunion.com oder +49 9826 / 3248 911 wenden.

wp_footer();

Fragen? Dann kontaktieren Sie uns!

Technischer Support

Kostenloser** telefonischer Support wann Sie ihn brauchen! Montag  bis Freitag: 07:00 Uhr bis 21:00 Uhr Samstag, Sonntag und an Feiertagen: 10:00 Uhr bis 19:00 Uhr
** Gebühren richten sich nach Ihren Tarif für Festnetzgespräche innerhalb Deutschlands

Ihre Nachricht an uns

* Pflichtfeld