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Neue Förderung vom BMEL

Pola Anlagen-Service
Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) fördert innerhalb des kürzlich veröffentlichen Förderprogramms “Investitionen in emissionsmindernde Maßnahmen bei der Vergärung von Wirtschaftsdüngern” die Reduzierung umwelt- und klimaschädlicher Emissionen aus dem Umgang mit Wirtschaftsdüngern. Durch die Fördermaßnahme sollen Betreiber von bestehenden und neuen Biogasanlagen dazu angehalten werden, den Anteil an Wirtschaftsdüngern in ihren Anlagen im Sinne des Klimaschutzes deutlich zu erhöhen.

Gefördert werden folgende Maßnahmen:

  • Gasdichte Abdeckung von Gärrestlagern (für Bestandsanlagen)
  • Umrüstung von bereits errichteten und betriebenen Biogasanlagen
    • Aufbereitung von Wirtschaftsdüngern zur energetischen Nutzung in Biogasanlagen
    • Bau von Lagerbehältern
    • Maßnahmen zur Sammlung und Annahme von Wirtschaftsdüngern
  • Wirtschaftsdünger-spezifische Anlagenteile für Biogas-Neuanlagen
  • Investitionsbegleitende Maßnahmen
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Wir können Ihnen zu dem hier erläuterten Förderprogramm passende Produkte anbieten, mit denen Sie die Förderungen von bis zu 40 % erhalten können.

Eine gasdichte Abdeckung der Gärrestlager ist dabei mit unserer Biolene oder mit unserem Tragluftdach möglich. Auch haben wir passende Lösungen wenn es um den Punkt Aufbereitung von Wirtschaftsdüngern geht. Von der entsprechenden Rühr- und Pumpentechnik bis hin zu Zerkleinerungs- und Aufschlusstechnik können wir Ihnen Produkte anbieten, die individuell auf Ihre Anlage abgestimmt sind. Weiterhin förderfähig sind Maschinen und Geräte, die in die Rubrik Vorlagen- und Dosiereinrichtungen fallen. Darunter kann bspw. auch unser Vielfraß gezählt werden.

Neben den bereits genannten Punkten unterstützen wir Sie auch gerne bei dem Bau von Lagerbehältern.

Entsprechende Lösungen können wir Ihnen natürlich auch bei Biogas-Neuanlagen anbieten, wenn es um den Förderpunkt Wirtschaftsdünger-spezifische Anlagenteile geht.

Die Förderung richtet sich an landwirtschaftliche Unternehmen, gewerbliche Unternehmen sowie kommunale Unternehmen, sofern diese selbstständige Betriebe sind.

Die maximale Förderhöhe ist auf 200.000 € pro Unternehmen und Investition begrenzt und richtet sich nach der De-Minimis Verordnung. Die Fördersätze ergeben sich dabei wie folgt:

  • Für die gasdichte Abdeckung von Gärrestelagern können bis zu 40 % der förderfähigen Kosten in Anspruch genommen werden
  • Für alle anderen Maßnahmen:
    • Klein- und Kleinstunternehmen: bis zu 40 % der förderfähigen Investitionskosten
    • Mittlere Unternehmen: bis zu 25 % der förderfähigen Investitionskosten
    • Großunternehmen: bis zu 10 % der förderfähigen Investitionskosten
    • Zudem sind weitere 10 % Förderbonus möglich

 

Darüber hinaus können für investitionsbegleitende Maßnahmen bis zu 10 % der entsprechenden Ausgaben gefördert werden, sowie bis zu 80 % (max. jedoch 8.000 €) für die Sachkundige Begleitung.

Anträge können seit Inkrafttreten (13.Januar 2022) der Förderrichtlinie gestellt werden. Für bauliche Maßnahmen endet die Frist zum 31.12.2023, für alle anderen Maßnahmen zum 30.06.2024.

  •  Gasdichte Abdeckung von Gärrestelagern: Hierbei werden sowohl Gülle/Mist-Anlagen als auch NawaRo-Anlagen gefördert. Wichtig ist hierbei, dass noch keine rechtliche Vorgaben zur gasdichten Abdeckung bestehen.
  • Umrüstung von bereits errichteten und betriebenen Biogasanlagen:
    • 1) Wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung mit weniger als 15 Masseprozent Wirtschaftsdünger gefahren wird, so müssen nach der Umsetzung der Fördermaßnahme mind. 30 Masseprozent Wirtschaftsdünger erreicht werden.
    • 2) Wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung mit mehr oder gleich 15 Masseprozent Wirtschaftsdünger gefahren wird, so müssen es nach der Umsetzung der Fördermaßnahme mind. 15 Masseprozent mehr an Wirtschaftsdünger sein.
  • Wirtschaftsdünger-spezifische Anlagenteile für Biogas-Neuanlagen: mind. 80 Masseprozent der jährlich eingesetzten Substratmenge müssen Wirtschaftsdünger sein
  • Investitionsbegleitende Maßnahmen: Aufwendungen müssen in direkter Verbindung mit dem Investitionsvorhaben stehen

Die gesamte Förderrichtlinie finden Sie hier. Darüber hinaus hat die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) die wichtigsten Informationen sowie Formulare zur Antragstellung auf ihrer Website veröffentlicht.

Bei weiteren Fragen rund um das Thema Förderungen im Biogasbereich können Sie uns gerne unter +49 9826 / 65959 911 kontaktieren oder per E-Mail an info@serviceunion.com .

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