Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) informiert
Uns hat vom bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz die Nachricht erreicht, dass “ein Großteil der betroffenen Biogasmotoren noch nicht entsprechend nachgerüstet” sind.
Wir möchten Sie mit diesem Beitrag dringend noch einmal darauf hinweisen, dass durch das in Kraft treten der 44.BImSchV seit dem 19.06.2020 neue Grenzwerte für Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoren im Leistungsbereich von 1 bis 50 MW Feuerungswärmeleitung definiert wurden. Einer davon ist der NOx-Grenzwert, der von 0,50 g/m3 auf 0,1 g/m3 abgesenkt wurde. Dieser ist für Neuanlagen ab dem 01.01.2023 einzuhalten. In der Regel ist dies mit dem Einbau eines SCR-Systems verbunden. Hier gilt explizit zu erwähnen, dass die Umsetzung der 44.BImSchV Betreiberpflicht ist.
Entscheidend ist dies auch für den Erhalt des Formaldehydbonus (gemäß Nr. 6 der Neufassung des LAI-Beschlusses zur Zahlung des Formaldehydbonus (Stand 11.09.2020)). Dieser kann bei Nichteinhaltung der Anforderungen zurückgehalten bzw. im schlimmsten Fall nicht ausgezahlt werden.
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