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Eigenstromnutzung Biogasanlagen

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Wieso Eigenstromnutzung?

Hohe Energiepreise machen nicht nur den Privathaushalten zu schaffen. Auch bei Biogasanlagenbetreiber ist Eigenstrom in aller Munde. Autark zu sein ist derzeit für Biogasanlagen sehr interessant. Es gibt deshalb immer mehr Anlagenbetreiber, die Kleinst-BHKWs rein zur Eigenstromnutzung aufstellen, um den Strombedarf beispielsweise der Heizungen im Fermenter, der Rührwerke oder der Pumpen decken zu können.

Förderungen - EEG? KWKG?

Nicht nur steigende Strompreise auch die möglichen Förderoptionen machen Eigenstromnutzung immer interessanter. Vor allem das neue KWKG 2023 bringt interessante Optionen für Biogasanlagenbetreiber mit sich:

Je nachdem, ob der produzierte Strom eingespeist oder eigengenutzt wird, greifen verschiedene Fördersätze:

  • Bei Eigennutzung: 8 ct/kWh
  • Bei Einspeisung: 16 ct/kWh

 

Diese KWK-Zuschläge gelten jedoch, anders als bpsw. im EEG, nicht über das ganze Jahr, sondern sind auf förderfähige Vollbenutzungsstunden (fVBh) pro Jahr begrenzt. Im Jahr 2023 liegen diese noch bei 4.000 fVBh/Jahr, ab 2025 dann nur noch 3.500 Bh. Jedes weitere Jahr werden die Vollbenutzungsstunden weiter sukzessive um 200 fVBh/Jahr abgesenkt, bis 2030 auf 2.500 fVBh. Hintergrund dieser Regelung ist, dass die BHKWs hochflexibel eingesetzt werden sollen.

Insgesamt wird die Förderung auf 30.000 fVBh ausbezahlt. Abhängig davon zu welchem Jahr begonnen wird, kann sich der Förderzeitraum auf 10 Jahre bis 12 Jahre erstrecken. Natürlich kann das Kleinaggregat auch ohne Förderung (außerhalb der 30.000 fVBh) laufen, um den Eigenstrom decken.

Über den gesamten Förderzeitraum können so bei einem 50kW-Aggregat Fördergelte von 120.000 € (bei 100% Eigennutzung)  und bis zu 240.000 € (bei 100% Einspeisung) ausbezahlt werden. Erlöse, die zusätzlich durch den Wert der Wärme erwirtschaftet werden, sind hier noch nicht eingerechnet. Zudem sind auch Erlöse aus dem EEX-Preis sowie Erlöse aus vermiedenen Netz-Nutzungs-Entgelte, die bei der Einspeisung dazu kommen, noch nicht mit betrachtet.

Darf ich ein Kleinst-BHKW einfach so zu meiner EEG-Anlage stellen?

Ganz so einfach ist es leider nicht. Es gibt auch hier Regelungen und Absprachen, die getroffen und eingehalten werden müssen, damit die Installation erfolgen kann. 

In der Regel sind die Biogasanlagen inkl. der daran angeschlossenen BHKWs im EEG vergütet. Für ein Kleinst-Aggregat sind die Aussichten jedoch im KWKG noch etwas besser, siehe dazu den Punkt Förderungen – EEG? KWKG?.

Besteht zwischen der EEG-Anlage (=Biogasanlage) und der KWKG-Anlage (=Kleinst-BHKW) keine bauliche und technische Verbindung, so ist die Installation eines Kleinst-BHKWs häufig ohne größere Probleme realisierbar. Ist eines davon jedoch der Fall, so ist eine vorherige Absprache mit Netzbetreiber und ggf. eine rechtliche Absicherung, dringend zu empfehlen.

Hierbei gibt es teils nämlich unterschiedliche Auffassungen zum Anlagenbegriff KWKG / EGG, sprich was alles zur EEG-Anlage dazugehört und ob eine KWKG-Anlage (=Kleinst-BHKW) Teil davon ist oder nicht. Wird es als Teil davon gesehen, kann die Bemessungsleistung dadurch reduziert werden. Eine vorherige Klärung ist deshalb dringend zu empfehlen.

Was gibt es noch zu beachten?

Nicht nur vergütungstechnisch gibt es einiges zu beachten, auch genehmigungsrechtlich. Bspw. darf die Gasproduktion 2,3 Mio. Nm3 nicht übersteigen und ein Jahresnutzungsgrad von 70% muss erreicht werden, sprich: Auch eine gesicherte Wärmeabnahme muss für den Erhalt des KWK-Zuschlags sichergestellt sein.

Unsere Lösung für Sie

Wir können Ihnen hierzu nicht nur die passende Beratung, sondern auch das richtige Produkt anbieten, um Ihre Anlage fit für die Eigennutzung zu machen. Je nach Anlagengröße und Strombedarf haben wir verschiedene Produkte für Sie zur Auswahl.

In welcher Konstellation ein solches Projekt realisiert werden kann, muss im Einzelfall betrachtet werden. Wenn Sie überlegen Ihre Anlage auf Eigenstrom umzurüsten, melden Sie sich gerne unter +49 9826 3248 -911 oder unter info@serviceunion.de.

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