Einigung bei der Erlösabschöpfung
Nach unermüdlichen Diskussionen in den letzten Wochen haben sich die Regierungsparteien nun doch auf Änderungen hinsichtlich der Stromerlösabschöpfung für Biogasanlagen geeinigt.
Nachdem zunächst eine Bagatellgrenze von 1 MW auf die installierte Leistung angedacht war, wurde diese jetzt auf 1 MW Bemessungsleistung erweitert. Zudem erfolgt keine Zusammenfassung von Satelliten-BHKWs.
Eine weitere Veränderung gibt es hinsichtlich des Sicherheitspuffers. Von ursprünglich angedachten 3ct wurde dieser zunächst auf 7,5 ct erhöht und liegt jetzt final bei 9 ct.
Das parlamentarische Verfahren ist seit dem 15. Dezember 2022 von den Abgeordneten verabschiedet worden und tritt somit in Kraft.