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Erlösabschöpfung – Beschluss

Anlagen-Service

Einigung bei der Erlösabschöpfung

Nach unermüdlichen Diskussionen in den letzten Wochen haben sich die Regierungsparteien nun doch auf Änderungen hinsichtlich der Stromerlösabschöpfung für Biogasanlagen geeinigt.

Nachdem zunächst eine Bagatellgrenze von 1 MW auf die  installierte Leistung angedacht war, wurde diese jetzt auf 1 MW Bemessungsleistung erweitert. Zudem erfolgt keine Zusammenfassung von Satelliten-BHKWs.

Eine weitere Veränderung gibt es hinsichtlich des Sicherheitspuffers. Von ursprünglich angedachten 3ct wurde dieser zunächst auf 7,5 ct erhöht und liegt jetzt final bei 9 ct.

Das parlamentarische Verfahren ist seit dem 15. Dezember 2022 von den Abgeordneten verabschiedet worden und tritt somit in Kraft.

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