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Durch die Neufassung des LAI-Beschlusses zur Zahlung des Formaldehydbonus wurden im letzten Jahr weitere Vorschriften für Biogasanlagenbetreiber definiert. Eine davon ist die kontinuierliche Überwachung der NOx-Emissionen. Der Nachweis hierrüber muss der zuständigen Behörde erstmalig im Kalenderjahr 2021 unter Berücksichtigung der Vorgaben des VDMA-Einheitsblatt 6299 für Motoranlagen hinsichtlich der Alarmschwellen für NOx-Sensoren einschließlich Auswertung vorgelegt werden.
Auf der Website des LAIs wurden am 29.09.2021 noch einmal die finalen ergänzenden Vollzugshinweise veröffentlicht, wobei die Nachrüstung einer NOx-Überwachung für Motoren der 44.BImSchV bis zum 01.01.2022 erfolgen muss.
Zusätzlich erhalten Sie beim Kauf unserer NOx-Überwachung bis zum 31.12.2021 das akCockpit Solo-Premium für 6 Monate kostenlos dazu.
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