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Redispatch 2.0 – Was nun?

Pola Redispatch 2.0

Redispatch steht für den Eingriff in die Erzeugungsleistung von Kraftwerken, um Leistungsabschnitte des Stromnetzes vor einer Überlastung zu schützen. Im Redispatch 1.0 waren davon Übertragungsnetzbetreiber sowie Erzeugungsanlagen mit > 10 MW betroffen. Dies ändert sich nun mit dem Redispatch 2.0, welches ab dem 01.10.2021 in Kraft tritt. Von hieran sind neben Übertragungsnetzbetreiber auch Verteilnetzbetreiber und Erzeugungsanlagen ≥ 100 kW betroffen sowie alle Anlagen < 100 kW, die bereits jetzt fernsteuerbar sind.

Des Weiteren gilt eine Sonderregelung für alle (Gülle)Kleinanlagen im EEG 2021. Hierbei müssen alle Anlagen mit ≥ 25 kW installierter Leistung (anstatt > 100 kW) eine technische Einrichtung zur Fernsteuerbarkeit einrichten. Sie könnten deshalb auch Teil des Redispatch 2.0 werden. Betroffen sind alle Anlagen, die seit dem 01.01.2021 neu in Betrieb genommen wurden bzw. auch alle Anlagen, welche in die Anschlussvergütung wechseln und den Zuschlag erst im EEG 2021 erhalten haben.

Was bedeutet der Redispatch 2.0 für mich?

Im Redispatch 2.0 wurden u. a. zwei neue Marktakteure eingeführt, den Einsatzverantwortlichen (EIV) sowie den Betreiber einer technischen Ressource (BTR). Diese beiden Marktrollen müssen vom Anlagenbetreiber bzw. durch ein von Ihm beauftragtes Unternehmen übernommen werden.

Vom Netzbetreiber werden zunächst Cluster gebildet, wodurch steuerbare Ressourcen (SR) sowie technische Ressourcen (TR) entsprechend zugeordnet werden. Damit diese Zuordnung eindeutig ist, werden SR und TR ID-Nummern vergeben. Diese Nummern werden in der Regel vom Netzbetreiber zugewiesen und an die Betreiber übermittelt.

Schema

Steuerbare Ressource (SR):

  • besteht aus einer oder mehreren TR unter einem Netzanschluss mit gleichem Energieträger und gleichem Fernsteuergerät
  • Verfügt über einen gemeinsamen EIV

 

Technische Ressource (TR):

  • kleinste Erzeugungseinheit, die Strom verbraucht und/oder erzeugt, bspw. ein BHKW

Was sind meine Aufgaben...

... als EIV?

  • Planung und Einsatzführung einer techn. Ressource und Übermittlung von Fahrplänen (insbesondere auch die Kommunikation mit NB über connect+)
  • Übermittlung von initialen Stammdaten
  • Übermittlung von Stammdatenänderungen
  • Übermittlung von Nichtbeanspruchbarkeiten
  • Übermittlung von marktbedingten Anpassungen im Prognosemodell

... als BTR?

  • Ermittlung und Abstimmung abrechnungsrelevanter Ausfallarbeit
  • Bereitstellung von Echtzeitdaten für die Ermittlung der zu bilanzierenden Energiemengen bzw. Ausfallarbeiten
  • Bereitstellung benötigter Messwerte der Anlage

Dienstleistung zur Übernahme der Marktrollen EIV und BTR

Die Übernahme der Marktrollen des EIV und des BTR beinhaltet umfangreiche Anforderungen, wodurch in den meisten Fällen eine Zusammenarbeit mit einem Dienstleister ratsam ist. Für Betreiber, die bereits in der Direktvermarktung sind, übernimmt diese Dienstleistung häufig der Direktvermarkter. Hierzu sollten Sie sich direkt an Ihren Direktvermarkter wenden, ob er diese Dienste für Sie übernimmt. Sie möchten in die Direktvermarktung wechseln und weitere Informationen zu diesem Thema erhalten? Dann kontaktieren Sie uns am besten direkt, damit wir uns individuell mit Ihnen in Verbindung setzen können. Gemeinsam mit unserem Partner e2m halten wir für Sie unseren Energiepiloten bereit mit dem Direktvermarktung leicht gemacht wird und Ihnen viele Vorteile ermöglicht.

Sie interessieren sich nicht für die Direktvermarktung, benötigen für Redispatch 2.0 jedoch einen Dienstleister, der für Sie die Aufgaben des EIV und BTR übernimmt? Hierfür stehen wir mit einigen Anbietern in Kontakt, welche Ihnen diese Dienste auch ohne Direktvermarktung anbieten.

Zeitachse Redispatch 2.0**:

Zeitschiene
** Diese Zeitachse gilt lediglich als Vorschlag des BDEW, woran sich jedoch viele Netzbetreiber orientieren.

Bilanzierungsmodell

Prognosemodell:
Standardmodell: NB  prognostiziert eigenständig den Betrieb der Anlagen und dimensioniert darauf aufbauend die Redispatch-Maßnahmen (BTR muss diese bestätigen oder Gegenvorschlag verschicken)

Planwertmodell:
EIV erstellt Fahrplan und schickt diese über den Data Provider an den NB

Abrufprozess

Aufforderungsfall
Der Anlagenbetreiber bzw. ein von ihm beauftragter EIV regelt anhand eines Steuersignals selbst

 

 

Duldungsfall:
NB regelt über die vorhandene Lastmanagementschnittstelle

Abrechnungsvariante

Pauschalabrechnung:
Der eingespeiste Wert der Viertelstunde vor der Redispatch-Maßnahme stellt die Grundlage der Berechnung der Ausfallzeit dar

 

Spitzenabrechnung:
Der Anlagenbetreiber muss selbst eine detaillierte Abrechnung erstellen (anhand des geplanten Fahrplans)

Das hier vorliegende Blog-Beitrag dient für Sie hierbei lediglich als Hilfestellung, ersetzt jedoch nicht eine Kontaktaufnahme mit weiteren involvierten Akteuren (bspw. Netzbetreiber, Direktvermarkter, etc.).

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